Abmahnung Axel Rühle durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer

Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Axel Rühle aus Kirchheim vor. Herr Axel Rühle wird vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer aus Aichtal-Grötzingen.

In der Abmahnung lässt Herr Axel Rühle durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Spielzeug.

In der Abmahnung wird gerügt:

  • Fehler in der Widerrufsbelehrung
  • Verstoß gegen die Spielzeugverordnung (2. GPSGV)
  • Verstoß gegen die Preisangabeverordnung (PAngV)
  • Fehlende vertragliche Vereinbarung über die Aufbürdung von Rücksendekosten (40,00 EUR-Klausel)

In Abmahnung lässt Herr Axel Rühle durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer auffordern, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zurückzusenden.

Für die abgemahnten Verstöße setzt Rechtsanwalt Daniel Rühringer einen Gegenstandswert in Höhe von 15.000,00 EUR fest und fordert Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 755,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).

Es konnte nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung zu unterzeichnen. Da eine Vielzahl von Verstößen gerügt wird, sollte vor Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung genauestens geprüft werden, ob die gerügten Verstöße eingestellt worden sind. Andernfalls droht eine weitere Abmahnung und die Geltendmachung einer Vertragsstrafe. Lassen Sie sich im Zweifel umfassend beraten.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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Ein Kommentar:

Weitere Abmahnungen von Axel Rühle durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer! Es haben sich hier zwei weitere Betroffene gemeldet, die von Herrn Axel Rühle eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben. In einem Fall wird eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, 40,00-EUR-Klausel und Verstoß gegen die 2. GPSGV (Spielzeugverordnung)gerügt. In dem anderen Fall geht es ebenfalls um Fehler in der Widerrufsbelehrung. Die Abgemahnte berichtet, aktuell auch eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Stuttgart erhalten zu haben.
Wenn Sie auch betroffen sind, hinterlassen Sie einen Kommentar im BLOG.
Lassen Sie sich zudem beraten und riskieren Sie keine einstweilige Verfügung.

Virabell Schuster