Hier finden Sie Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Splendid Film GmbH. Die Firma Splendid Film GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg. In der Abmahnung lässt die Firma Splendid Film GmbH durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorwerfen, den Film „Mega Spider“ über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels eines sogenannten Filesharing-Systems (P2P-Tauschbörse) anderen Nutzern von Filesharing-Systemen zum Download angeboten zu haben. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird zur angeboten, eine einmalige Pauschale in Höhe von 800,00 EUR zu bezahlen.
Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:
Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist im Zweifel zeitlich unbegrenzt gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden.
Wie kann ich Ihnen helfen!
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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