Abmahnung Schulte Riesenkampff für Kabushiki Kaisha Bandai Namco Games u.a.

Es liegt eine urheberrechtliche und markenrechtliche Abmahnung der Firma Kabushiki Kaisha Bandai Namco Games aus Tokyo, Japan und der Firma Bandai Namco Games Germany GmbH aus Frankfurt, vor. Die Firmen werden anwaltlich vertreten durch die Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt. In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass die Firmen unter anderem das PC-Spiel „Pac-Man“ entwickelt haben und vertreiben, welches zudem weltweit durch eine Vielzahl gewerbliche Schutzrechte geschützt ist.

In der Abmahnung lassen die Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorwerfen, über das Internet ein nicht autorisiertes „Pac-Man“ Spiel öffentlich zugänglich gemacht zu haben und dieses in unzutreffender Weise als Original darzustellen. Daher fordern die Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, Auskunft zu erteilen, sämtlichen Schaden zu ersetzen und die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Für den abgemahnten Verstoß wird ein Gegenstandswert in Höhe von 250.000,00 EUR festgesetzt und Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 2.948,90 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale) gefordert.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.

Wichtiger Hinweis zur Abgabe der Unterlassungserklärung:

Die der Abmahnung beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte so nicht unterschrieben werden. Die Erklärung sollte zur Vermeidung von Kostennachteilen zwingend abgeändert werden (Abgabe einer so genannten modifizierten Unterlassungsverpflichtungserklärung).

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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