Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen irreführender Werbung

Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., vor. Abmahngegenstand ist die Verwendung folgender Aussage in einem Verkaufsangebot: „Vielfacher Testsieger in Autozeitungen“. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Aufwendungsersatz in Höhe von 196,35 EUR.

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten übersteigen die Kosten der eigentlichen Abmahnung erheblich. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine – im Zweifel modifizierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Unterlassungserklärung sollte also modifiziert werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann bei dem Verband ein, wenn die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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