Aktuell erhalten Betroffene Forderungsschreiben der Kanzlei Oliver Edelmaier aus Mannheim. Dieser vertritt die Gröger MV GmbH und Co. KG aus Zaberfeld-Ochsenburg. Gefordert wird in dem hier vorliegenden Schreiben die Zahlung von Schadensersatz, Zinsen und Anwaltskosten, insgesamt 1.726,20 EUR. Die Beträge variieren allerdings. Die Schadensersatzforderung resultiert offensichtlich aus einer Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2011, in anderen Fällen auch aus dem Jahr 2012. In dem hier vorliegenden Schreiben wird angeboten, vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens die Angelegenheit durch die Zahlung eines Betrages in Höhe von lediglich 500,00 EUR zu erledigen. Es wird auch eine Ratenzahlung angeboten. Dem Forderungsschreiben ist ein Vergleich beigefügt, welcher von dem Betroffenen ausgefüllt und unterschrieben werden soll.
Wichtiger Hinweis:
Unterschreiben Sie auf keinen Fall das beigefügte Vergleichsangebot. Die Reduzierung der Forderung von 1.726,20 EUR auf 500,00 EUR erscheint zwar sehr großzügig. Es stellt sich jedoch die Frage, ob ein Anspruch überhaupt besteht. Insbesondere ist neben der Rechteinhaberschaft des Abmahners auch zu prüfen, ob die Forderung verjährt ist.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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