Abmahnung Tobias Finke durch Kanzlei Dr. Schenk

Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Herrn Tobias Finke. Herr Tobias Finke wird anwaltlich vertreten durch die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen. Betroffen ist das Marktsegment Spielzeug/Spiele. Abmahngegenstand ist die private Tätigkeit des Abgemahnten im Internetauktionshaus eBay. Konkret wird vorgeworfen, aufgrund Art und Umfang der Tätigkeit tatsächlich gewerblich tätig zu sein. Gerügt wird daher die Nichterfüllung gesetzlicher Informationspflichten. In der Abmahnung wird daher ein Unterlassungs- und Kostenerstattungsanspruch geltend gemacht.

Wichtiger Hinweis:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig und die Abmahnung berechtigt ist, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten und die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen. Insbesondere ist zu prüfen, ob das vorgeworfene Verhalten tatsächlich die Grenze zur Gewerblichkeit überschreitet. Hier ist die Rechtsprechung sehr unterschiedlich.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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