Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen 12-jährigen wegen Filesharing zulässig!

Im Falle von illegalem Up-Load von urheberechtlich geschützten Werken haftet der Anschlussinhaber. Zunehmend setzt sich bei abgemahnten Anschlussinhabern die Vorstellung durch, aus der Sache herauszukommen, indem behauptet wird, die über die Unzulässigkeit von illegalem Filesharing aufgeklärten Kinder hätten den Verstoß begangen. Tatsächlich ist die Vorstellung richtig, führt aber dazu, dass das minderjährige Kind auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.

Dies geschah in einem Fall, über welchen das LG Bielefeld mit Urteil vom 04.03.2015, 4 O 211/14, zu entscheiden hatte. Es ging um das PC-Spiel „Bus-Simulator 2012“. Zuerst wurde der Vater als Anschlussinhaber verklagt. Dieser räumte schließlich ein, dass der Sohn den Verstoß begangen hatte, obgleich dieser über die Unzulässigkeit von illegalem Filesharing belehrt wurde. Die Klage gegen den Vater hatte daher keinen Erfolg. Sodann wurde der zum Tatzeit fast 13-jährige und zum Zeitpunkt des Klageverfahrens 15-jährige Sohn gerichtlich in Anspruch genommen, und zwar dem Grunde nach erfolgreich. Der Sohn wurde zur Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz verurteilt. An der Einsichtsfähigkeit hatte das Gericht nach Befragung des Jungen keine Bedenken. Auch der in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch hatte Erfolg. Dem stand auch nicht das Alter des Jungen entgegen. Zwar mag eine Unterlassungsklage gegen einen unter 14 jährigen Jugendlichen unbegründet sein, wenn gegen diesen mangels Schuldfähigkeit im Sinne des § 19 StGB die Ordnungsmittel nach § 890 ZPO nicht vollstreckbar wären. Der Junge war jedoch bereits nunmehr 15 Jahre alt und war auch zum Zeitpunkt der Klageerweiterung am 17.06.2014 nicht mehr schuldunfähig nach § 19 StGB. Da der Unterlassungstitel sich gerade auf zukünftige Handlungen bezieht ist auch das aktuelle Alter des Beklagten zugrunde zu legen. Damit stehen dem Unterlassungstitel aufgrund des Alters des Beklagten keine Rechtshindernisse mehr entgegen.

Wichtiger Hinweis:

Es hilft im Ergebnis nicht weiter, die Verantwortung auf die Kinder zu schieben. Dann haften die Kinder. Es sei denn, ein solches Ergebnis ist gewünscht. Lassen Sie sich im Zweifel bezüglich der richtigen Verteidigung gegen Abmahnung wegen Filesharing umfassend beraten.

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