Abmahnung Kfz- Innung Schwaben durch die JuS Rechtsanwälte

Hier finden Sie Informationen über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der KraftfahrzeugInnung Schwaben. Diese wird vertreten durch die JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner aus Augsburg. In der Abmahnung wird vorgeworfen, in den letzten Monaten eine größere Anzahl verschiedener Kraftfahrzeuge im Internet als Privatverkäufer angeboten zu haben, obgleich das Handeln gewerblicher Natur sei. Es wird aufgefordert, dieses Verhalten künftig zu unterlassen und eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Anwaltskosten in Höhe von 952,00 EUR brutto zu erstatten (Gegenstandswert 15.000,00 EUR).

Allgemeine Hinweise zur Rechtslage:

Wer über das Internet im größeren Umfang über längere Zeit gleichartige Artikel anbietet, kann als gewerblicher Händler eingestuft werden. Gewerbliche Verkaufsangebote müssen als solche gekennzeichnet sein. Außerdem ist ein gewerblicher Händler verpflichtet, dem Verbraucher bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Ob die Schwelle zum gewerblichen Handeln überschritten ist, ist immer eine Frage des Einzelfalles. Beim Handel mit Kraftfahrzeugen ist diese Grenze schnell überschritten. Die Rechtsprechung setzt diese Hürden niedrig an.

Allgemeiner Hinweis zu der Abmahnung:

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung der KraftfahrzeugInnung Schwaben sollte sehr Ernst genommen und nicht ignoriert werden, da die Rechtsanwälte die Ansprüche nach Ablauf der gesetzten Frist im Zweifel gerichtlich geltend machen. Die dadurch entstehenden Kosten sind nochmals erheblich höher als die in der Abmahnung geltend gemachten Kosten. Wichtig ist aber auch, die vorgefertigte Abmahnung nicht ohne Prüfung zu unterschreiben, Gegebenenfalls muß diese abgeändert werden. Lassen Sie sich hier im Zweifel beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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