Zahlungsaufforderung der Brandes Rechtsanwälte im Auftrag der Webbilling AG erhalten?

Aktuell lässt die Firma Webbilling AG aus Würenlingen in der Schweiz durch die Brandes Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg Zahlungsaufforderungen verschicken. Hindergrund der Zahlungsaufforderungen sind angeblich kostenpflichtige Mitgliedschaften auf verschiedenen Portalen. Es geht um Portale, die entgeltliche Unterhaltungs- und Warenangebote im Internet anbieten. Die Webbilling AG ist der Zahlugnsabwickler. Neben einer kostenlosen Registrierung können  auf den Portalen auch kostenpflichtige Premiummitgliedschafteb über verschiedene Zeiträume erworben werden. Die diesbezüglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten lediglich vage Angaben über Länge, Kostenpflicht und Kündungsmöglichkeiten der Premiummitgliedschaften. Sofern die monatlichen Mitgliedsbeiträge vom Konto des Nutzers nicht abgebucht werden können, erhält dieser in der Folgezeit die erwähnten Zahlungsaufforderungen im Auftrag der Webbilling AG.

Wichtiger Hinweis:

Nach hier vertretener Ansicht bestehen erhebliche Zweifel, ob die vom Portalbetreiber vorgesehene Kostenpflicht und die verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam sind. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben der Webbilling AG im Auftrag der Rechtsanwälte Brandes erhalten hat, sollte den Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann. Lesen Sie hierzu auch folgenden Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch ein Forderungsschreiben erhalten haben, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

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3 Kommentare:

Hallo, mein Name ist Andreas Zimmermann aus Mannheim, so habe auch ich schon die zweite zahlungsaufforderung von Brandes erhalten, in denen aber nur meine E-mail Adresse genannt wird und sonst keine weiteren Daten der angeblichen Betreiberseite bekannt sind. Diese Rechnung könnte also jeder, der meine E-mail Adresse hat schreiben, sehe ich das so richtig, oder ?
Was tun ,wenn tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt ?

Hallo mein Name ist Frank Lühder aus Neubrandenburg,bei mir ist es das selbe,nur das die nicht an mein Konto rankommen,ich mache nun ein schreiben fertigund schicke das ab, dies ist eine richtige Abofalle

Hallo, auch mein Sohn Daniel hat im Dezember 2018 eine Mahnung der RA-Brandes erhalten. Gestern kam die letzte Mahnung vor dem gerichtlichen Mahnbescheid, komisch ist nur, dass auch hier nur eine Mail-Adresse angegeben ist für den Login, und komisch ist auch, im Dezember 2018 war es ein Betrag i.H.v. 118,47 €, jetzt 7 Monate später (Juli 2019) sind es 119,35 €…….dieser knappe 1€ Mehrbetrag macht mich sehr stutzig, man könnte ja meinen, dass die Gebühren eigentlich drastisch in die Höhe gehen sollten….
Wie sollen wir uns verhalten…….Danke für ein Feedback