Aktuell lässt die Firma Webbilling AG aus Würenlingen in der Schweiz durch die Brandes Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg Zahlungsaufforderungen verschicken. Hindergrund der Zahlungsaufforderungen sind angeblich kostenpflichtige Mitgliedschaften auf verschiedenen Portalen. Es geht um Portale, die entgeltliche Unterhaltungs- und Warenangebote im Internet anbieten. Die Webbilling AG ist der Zahlugnsabwickler. Neben einer kostenlosen Registrierung können auf den Portalen auch kostenpflichtige Premiummitgliedschafteb über verschiedene Zeiträume erworben werden. Die diesbezüglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten lediglich vage Angaben über Länge, Kostenpflicht und Kündungsmöglichkeiten der Premiummitgliedschaften. Sofern die monatlichen Mitgliedsbeiträge vom Konto des Nutzers nicht abgebucht werden können, erhält dieser in der Folgezeit die erwähnten Zahlungsaufforderungen im Auftrag der Webbilling AG.
Wichtiger Hinweis:
Nach hier vertretener Ansicht bestehen erhebliche Zweifel, ob die vom Portalbetreiber vorgesehene Kostenpflicht und die verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam sind. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben der Webbilling AG im Auftrag der Rechtsanwälte Brandes erhalten hat, sollte den Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann. Lesen Sie hierzu auch folgenden Beitrag!
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch ein Forderungsschreiben erhalten haben, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.
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