Betroffen von dieser Fallkonstellation sind Unternehmen, welche in den vergangenen Jahren ein von der Firma World Business List zugesandtes Formular zum Eintrag von Unternehmensdaten in das Onlinebranchenbuch unterzeichnet und in der Folgezeit die jährlich hierfür angefallenen Kosten (pro Jahr 995.00 EUR) nicht bezahlt haben. In diesem Zusammenhang hat nun ein Betroffener eine Zahlungsaufforderung des Inkassobüros Waldberg & Hirsch Global Collections Ltd. mit Sitz in den Niederlanden zur Prüfung vorgelegt. In dem Schreiben wird zunächst der Forderungsfall dargelegt und der offene Gesamtbetrag erwähnt. Hinzu addiert werden bisher angefallene Kosten und Zinsen. Im konkreten Fall wird aufgefordert einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.929,00 EUR zu bezahlen. Die Zahlungsaufforderungen sind in englischer Sprache formuliert.
Wichtiger Hinweis:
Nach hier vertretener Ansicht bestehen Zweifel, ob ein kostenpflichtiger Vertrag über einen dreijährigen Branchenbucheintrag überhaupt zustande gekommen ist. Im Ergebnis können zahlreiche Einwände gegen die Forderung erhoben werden. Der betroffene Unternehmer sollte daher nicht vorschnell Zahlungen leisten, insbesondere auch keine reduzierten Zahlungen, um einen möglichen Rechtsstreit zu vermeiden. Lassen Sie den gesamten Vorgang prüfen und sich ausführlich beraten. Lesen Sie zum Thema World Business List auch diesen Beitrag!
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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