Zahlungsaufforderung der eCollect im Auftrag der Novalnet AG wegen Mitgliedsvertrag erhalten?

Aktuell hat hier ein Betroffener eine Zahlungssaufforderung des Inkassobüros eCollect AG mit Sitz in der Schweiz vorgelegt. Die eCollect AG schreibt im Auftrag der Novalnet AG Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich eine kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaft bei dem Kontaktportal flirt.com. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kontaktportals finden sich verschiedene Informationen über Dauer, Kündigungsfristen und Kosten der möglichen Mitgliedschaften. Üblicherweise melden sich Nutzer auf dem Portal an, um sich allgemein zu informieren und das Portal zu testen. Dies ist zunächst innerhalb einer bestimmten Zeit teilweise auch kostenlos möglich. Nach Ablauf einer bestimmten Zeit entsteht jedoch ein mehrmonatiger kostenpflichtiger Mitgliedsvertrag aufgrund unterbliebener Kündigung. Dies fällt erst auf, wenn die Betroffenen eine Zahlungsaufforderung erhalten oder Beträge vom Konto abgebucht werden.

Wichtiger Hinweis:

Nach hier vertretener Ansicht sollte zunächst geprüft werden, ob ein wirksamer Mitgliedsvertrag zustande gekommen ist und/oder ob Rechtsmittel gegen einen solchen Vertrag erhoben werden können. Verbraucher stehen diesbezüglich eine Reihe von Rechtsmittel zur Verfügung. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben des Inkassobüros eCollect im Auftrag der Novalnet AG erhalten hat, sollte den geforderten Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer und kostenpflichtiger Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann oder ob auf andere Weise eine Vertragsaufhebung möglich ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen.

Sie erhalten im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

Bitte beachten: Reichen Sie persönliche Anfragen an die Kanzlei ausschließlich per Email ein und nicht über die Kommentarfunktion.

3 Kommentare:

eCollect AG steht als erster Ansprechpartner für alle Kunden, die von uns in Bezug auf eine bestehende Forderung der Novalnet AG kontaktiert werden. Unsere Kunden können sich stets direkt an uns wenden, unabhängig davon, ob sie die zugrunde liegenden Unterlagen anfordern möchten, Fragen zur besseren Nachvollziehung des Inkassovorganges haben oder Widerspruch gegen den geltend gemachten Anspruch einlegen möchten. Wir unterstützen sie gern jederzeit bei ihrem Anliegen.
Der schnellste und einfachste Weg zur Kommunikation mit uns ist per E-Mail oder über unseren Chatbot. Unsere Kontaktdaten können Sie jedem der erhaltenen Schreiben von unserem Hause entnehmen.

Hallo in dem ich ein schreiben von der inkasso firma ecolltec bekommen haben das im auftrag gesetzt wurde von da firma novalnet ag wurde ich aufgefordert zahlungen zu leisten von den ich garnix weiß deswegen geht das Schreiben zu meinen anwalt und zur presse sowas ist betrug

eCollect da läuft es wohl… man sollte die mal persönlich besuchen gehen. Hab ich mir schon überlegt….arbeite oft in der schweiz da sollte man da mal schellen, und fragen was bei denen nicht richtig im kopf ist. persönliche Gespräche sind eh immer die beste lösung. Werde aber auch nen Anwalt beauftragen sich darum zu kümmern