Forderung Gewinn49 GmbH – Spiel 66 GmbH durch Anwaltsbüro Ziegler & Kollegen

Aktuell hat hier ein Betroffener eine Zahlungsaufforderung der Firma Gewinn49 GmbH – Spiel 66 GmbH durch Anwaltsbüro Ziegler & Kollegen zur Prüfung vorgelegt. Dem Schreiben kann nicht entnommen werden, was Grundlage der Forderung ist. Offensichtlich geht es um Lottotbeteiligungen und Online Casino. Wie der angebliche Vertrag zustande gekommen sein soll, ist unbekannt. Der von der Forderung Betroffene kann sich jedenfalls an einen derartigen Vertragsschluss und die genannten Firmen nicht erinnern. Da aber viele Menschen in Deutschland Lotto spielen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass man sich angesprochen fühlt, hoch. Dies führt dazu, dass der eine oder andere Betroffene die Forderung bezahlen möchte,

Wichtige Hinweise in diesem Zusammenhang!

Es ist davon auszugehen, dass es sich hier um eine unberechtigte Forderung handelt. Bezahlen Sie den geltend gemachten Betrag daher auf keinen Fall. Lassen Sie sich durch die Drohung, das bei Verstreichen Lassen der genannten Frist eine gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, auch nicht einschüchtern. Im Zweifel können Sie sich hier an die Kanzlei wenden, um sich rechtlich abzusichern.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie von der beschriebenen Angelegenheit ebenfalls betroffen sind, dann können Sie gerne die Zahlungsaufforderung hier per Email an (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Wir schauen und die Angelegenheit an und informieren Sie in einer ersten kostenlosen Einschätzung darüber, wie Sie in dem Fall weiter verfahren können. Wir beraten und vertreten bundesweit. Zögern Sie daher nicht, uns anzuschreiben. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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