Rechnung Mahnung von NETProm wegen kostenpflichtigem Branchenbucheintrag erhalten?

Die Firma NETProm verschickt aktuell Rechnungen an Gewerbetreibende. Gegenstand der Rechnung ist die angebliche Beauftragung, Unternehmensdaten in einem Onlinebranchenbuch eintragen zu lassen. Hintergrund der Beauftragung ist ein per Fax erhaltenes Formular, in dem der angeschriebene Unternehmer aufgefordert wurde, das Formular mit voreingetragenen Unternehmensdaten zu unterschreiben. Die in Rechnung gestellten Kosten betragen 1.186,00 EUR. Im Kleingedruckten des Formulars ist weiter geregelt, dass der in Rechnung gestellte Betrag halbjährlich anfällt. Der Vertrag läuft drei Jahre. Das Gesamtvolumen des Vertrages beläuft sich demnach auf über 6.000,00 EUR. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem betroffenen Unternehmer bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag mit erheblichen Folgekosten abgeschlossen hat. Insofern fragen betroffene Unternehmer zu Recht, ob der in Rechnung gestellt Betrag tatsächlich bezahlt werden muß.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Andere Online-Branchenbuchbetreiber versuchen hingegen, diese Leistungen kostenpflichtig anzubieten. Es kann jedoch nicht in jedem Fall empfohlen werden, einen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht vorschnell bezahlt. Nach hier vertretener Ansicht gibt es verschiedene Möglichkeit, die Forderung zurückzuweisen und den Vertrag anzugreifen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen aus dem Bereich Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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