Rechnung Mahnung von T&M Medien Verlag oder City Inkasso GmbH wegen Branchenbucheintrag erhalten?

Vermehrt melden sich hier Gewerbetreibende, um eine Rechnung der Firma T&M Medien Verlag mit Sitz in Uedem oder eine Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens City Inkasso GmbH rechtlich prüfen zu lassen. Die Firma T&M Medien Verlag betreibt das Online Branchenbuchportal schnellergefunden.com. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist wahrscheinlich eine angeblich telefonische Beauftragung der T&M Medien Verlag, unter anderem ein Unternehmensprofil des angerufenen Gewerbetreibenden auf dem Portal schnellergefunden.com kostenpflichtig eintragen zu lassen. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen aus seiner Sicht nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag offensichtlich telefonisch abgeschlossen zu haben. Wer die Rechnung nicht bezahlt, erhält in der Folgezeit eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassounternehmens City Inkasso GmbH. Es wird dann regelmäßig gefragt, ob die Rechnung tatsächlich bezahlt werden muß oder ob es Möglichkeiten gibt, sich von dem Vertrag zu lösen., insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Vertrag sich automatisch verlängert, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird

Allgemeine Information:

Häufig werden Gewerbetreibende während der Geschäftszeit angerufen, um auf diesem Wege einen Eintrag ihrer Daten in einem Onlinebranchenbucheintrag im Internet oder SEO-Leistungen anzubieten. Dem angerufenen Gewerbetreibenden wird dabei mitgeteilt, dass ein vorhandener Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat, weswegen nunmehr die Daten abgeglichen werden müssten. Aber auch anderen Anlässe des Anrufes werden vorgetragen, z.B dass ein bisher kostenloser Eintrag nunmehr kostenpflichtig sei. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Dienstleistungsvertrag anzutragen. Der Gewerbetreibende will das Gespräch natürlich schnell beenden und beantwortet jede Frage mit „ja“. Das Gespräch wird aufgezeichnet unter dem Vorwand der Datensicherheit. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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