Immer wieder erhalten Verbraucher Schreiben von Inkassounternehmen, in denen vermeintliche Forderungen geltend gemacht werden. In jüngerer Zeit treten dabei auch Zahlungsaufforderungen der Pro Collect GmbH im Auftrag der Firma Göktürk Networks IT-Solution Ltd. auf. Solche Schreiben sind für Betroffene oft beunruhigend und werfen die Frage auf, ob eine Zahlungspflicht tatsächlich besteht.
Wer ist Göktürk Networks IT-Solution Ltd.?
Bei der Firma Göktürk Networks IT-Solution Ltd. handelt es sich um einen Anbieter, der verschiedene Dienstleistungen und Internetportale betreibt. Typisch ist, dass Verbraucher sich auf Webseiten registrieren oder scheinbar kostenlose Angebote nutzen, die sich später als kostenpflichtig herausstellen. Dabei geht es häufig um Abonnements, digitale Services oder Mitgliedschaften, die durch eine unklare oder versteckte Kostenklausel zustande gekommen sein sollen.
Warum erhalten Verbraucher Zahlungsaufforderungen?
Die Zahlungsaufforderungen erfolgen in der Regel dann, wenn die Firma Göktürk Networks IT-Solution Ltd. meint, dass ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen sei, etwa durch die Registrierung auf einer Internetseite. Da viele Verbraucher von einer kostenlosen Nutzung ausgehen, bestreiten sie die Forderung. Um dennoch Druck aufzubauen, wird ein Inkassounternehmen wie die Pro Collect GmbH eingeschaltet. Inkassoschreiben enthalten meist Mahngebühren, Verzugszinsen und Drohungen mit negativen SCHUFA-Einträgen, um Betroffene zur Zahlung zu bewegen.
Wie sollten sich Verbraucher verhalten?
Wichtig ist zunächst, Ruhe zu bewahren und das Schreiben genau zu prüfen. Verbraucher sollten sich fragen, ob sie tatsächlich einen wirksamen Vertrag abgeschlossen haben. In vielen Fällen fehlt es an einer klaren und wirksamen Kostenvereinbarung, sodass die Forderungen rechtlich nicht durchsetzbar sind. Auch eine Drohung mit SCHUFA-Einträgen ist rechtlich nur dann zulässig, wenn die Forderung unbestritten, fällig und nachweisbar ist. Betroffene sollten daher keine vorschnellen Zahlungen leisten, sondern die Forderung schriftlich bestreiten. Eine anwaltliche Überprüfung kann sinnvoll sein, insbesondere wenn weitere Mahnschreiben oder Klageandrohungen eingehen.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.
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