Immer wieder erhalten Verbraucher Zahlungsaufforderungen der Euro-Invest-Inkasso GmbH, mit denen Forderungen der Topmaxx24 UG geltend gemacht werden. Die geforderten Beträge liegen dabei teilweise im höheren dreistelligen oder sogar vierstelligen Bereich.
Doch was macht die Topmaxx24 UG konkret und warum werden solche Forderungen geltend gemacht?
Was macht die Topmaxx24 UG?
Die Topmaxx24 UG ist im Bereich der Vermittlung sogenannter Finanzsanierungen tätig. Dabei geht es nicht um die klassische Vermittlung eines Kredits. Vielmehr soll Verbrauchern, die bereits finanzielle Schwierigkeiten oder Schulden haben, eine Lösung zur Regulierung ihrer Verbindlichkeiten vermittelt werden. (e-commerce-Kanzlei)
Nach den uns bekannten Fällen werden hierfür teilweise erhebliche Vermittlungsgebühren verlangt. In einem veröffentlichten Fall belief sich die von Topmaxx24 verlangte Gebühr beispielsweise auf 4.465,11 Euro. (Kanzlei Hollweck) Auch Forderungen im Bereich von mehreren hundert Euro sind bekannt.
Warum erhalten Verbraucher Zahlungsaufforderungen?
Häufig entsteht der Kontakt, weil ein Verbraucher im Internet nach einem Kredit oder einer Finanzierung sucht und dabei seine Daten über ein Onlineformular eingibt. Anschließend kann ihm von Topmaxx24 eine sogenannte Finanzsanierung angeboten werden. Das Problem: Ein Verbraucher, der eigentlich einen Kredit sucht, kann unter Umständen nicht ohne Weiteres erkennen, dass es sich bei dem Angebot tatsächlich um die Vermittlung einer Finanzsanierung und damit um eine kostenpflichtige Dienstleistung handelt. Kommt es anschließend zu einer Zahlungsforderung und wird diese nicht beglichen, wird die Forderung teilweise durch die Euro-Invest-Inkasso GmbH weiterverfolgt.
Welche rechtlichen Fragen stellen sich?
Entscheidend ist zunächst, ob überhaupt ein wirksamer kostenpflichtiger Vermittlungsvertrag zustande gekommen ist. Zu prüfen ist insbesondere, wie der Vertrag angebahnt wurde, welche Kosten vor Vertragsschluss angegeben wurden und ob der Verbraucher eindeutig erkennen konnte, dass er eine kostenpflichtige Dienstleistung beauftragt. Auch das Widerrufsrecht und die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Beginn der Dienstleistung können eine wichtige Rolle spielen.
Die rechtliche Auseinandersetzung ist dabei nicht nur theoretischer Natur: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat gegen die Topmaxx24 UG wegen der Gestaltung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzsanierungsverträgen geklagt. Das Verfahren vor dem OLG Bamberg endete im September 2025 mit einem Versäumnisurteil.
Was sollten Betroffene tun?
Wer eine Zahlungsaufforderung der Euro-Invest-Inkasso GmbH wegen einer Forderung der Topmaxx24 UG erhält, sollte diese nicht vorschnell bezahlen. Insbesondere bei Forderungen von mehreren hundert oder sogar mehreren tausend Euro empfiehlt sich eine genaue rechtliche Prüfung. Bestreitet der Verbraucher den Vertragsschluss oder hält er die Forderung für nicht nachvollziehbar, sollte dies ausdrücklich mitgeteilt und ein Nachweis für den behaupteten Vertrag verlangt werden. Auch die zusätzlich geltend gemachten Inkassokosten sind nicht automatisch geschuldet. Zunächst muss überhaupt eine berechtigte Hauptforderung bestehen.
Fazit
Die Forderungen der Topmaxx24 UG stehen nach den bekannten Fällen insbesondere mit der Vermittlung von Finanzsanierungen in Zusammenhang. Die Höhe der verlangten Gebühren kann dabei erheblich sein.
Ob eine konkrete Forderung tatsächlich durchsetzbar ist, hängt jedoch vom jeweiligen Vertragsschluss und den konkreten Umständen ab. Insbesondere die Information über die Kosten, die Gestaltung des Bestellvorgangs und die Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarungen sollten überprüft werden.
Unsere Kanzlei bietet Betroffenen eine kostenlose erste Einschätzung der erhaltenen Zahlungsaufforderung an.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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