Ein nur vom Verkäufer unterschriebener und per Fax zum Unterschreiben an den Käufer geschickter, von diese aber nicht unterschrieben Kaufvertrag, kann auch nicht in ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben umgedeutet werden (AG Singen 9 C 89/06).
Ein nur vom Verkäufer unterschriebener und per Fax zum Unterschreiben an den Käufer geschickter, von diese aber nicht unterschrieben Kaufvertrag, kann auch nicht in ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben umgedeutet werden (AG Singen 9 C 89/06).
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