Die Zusendung unverlangter Werbung ist unzulässig und kann abgemahnt werden. Die Kosten der Abmahnung muß der Versender tragen. Die Kosten berechnen sich nach dem Streitwert von 5.000,00 EUR (AG Krefeld, 1 C 265/08, AG Düsseldorf, 27 C 13806/08).
Die Zusendung unverlangter Werbung ist unzulässig und kann abgemahnt werden. Die Kosten der Abmahnung muß der Versender tragen. Die Kosten berechnen sich nach dem Streitwert von 5.000,00 EUR (AG Krefeld, 1 C 265/08, AG Düsseldorf, 27 C 13806/08).
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