Angebotsformulare der GWE Wirtschaftsinformationsdienst GmbH sind irreführend

Bereits mit Urteil vom 15.04.2011, 38 O 148/10, stufte das Landgericht Düsseldorf das Angebotsformular der GWE Wirtschaftsinformationsdienst GmbH als irreführend ein. Es untersagte der GWE Wirtschaftsinformationsdienst GmbH für entgeltliche Einträge in einem Firmenregister unter Angabe eines Preises pro Monat zu werben und/oder werben zu lassen, sofern die Vertragslaufzeit tatsächlich mehr als einen Monat beträgt [….]. Streitgegenstand dieses Rechtsstreits war ein Formular, welches die Beklagte an Gewerbetreibende versendete und bei dessen unterzeichneter Rücksendung eine kostenpflichtige Eintragung in ein Internetfirmenverzeichnis erfolgt. In dem Formular war ein monatlicher Preis von 39,85 EUR netto angegeben. Die Laufzeit des Vertrages betrug zwei Jahre, so dass Gesamtkosten in Höhe von 956,40 EUR zu entrichten waren. Weitere Einzelheiten können Sie oben nachlesen.

Gegen dieses Urteil hatte die GWE Wirtschaftsinformationsdienst GmbH beim OLG Düsseldorf Berufung eingelegt. Am 14.02.2012 fand die mündliche Verhandlung statt. Das OLG Düsseldorf (I-20 U 100/11) wies die Berufung der GWE Wirtschaftsinformationsdienst GmbH zurück.

PraxisTipp: Betroffene sollten angesichts dieser Entscheidung abgegebene Erklärungen – also die Unterschrift auf dem Vertragsformular – unverzüglich anfechten und Zahlungsansprüche zurückweisen.

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