Abmahnung CGM für DigiProtect wegen „Eisblume – Für immer“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt vor. Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH wird anwaltlich vertreten durch die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt.

In der Abmahnung lässt die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorwerfen, vom Anschluss des Abgemahnten eine digitale Kopie der Tonaufnahme „Eisblume – für immer“ (German Top 100 Single Charts) im Internet in einem File-Sharing-Netzwerk mittels einer File-Sharing-Software zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird aufgefordert, eine  Unterlassungserklärung auf dem der Abmahnung beigefügten Entwurf oder eine dem beigefügten Entwurf entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 550,00 EUR zu bezahlen. Sofern eine Zahlung innerhalb von 8 Tagen erfolgt, ermäßigt sich der zu zahlende Betrag auf 430,00 EUR.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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