Abmahnung wegen Verkauf von Scheinwerfern ohne Prüfzeichen bei eBay

Der Verkauf von Waren über das Internet, sei es über eBay & Co. oder über den eigenen OnlineShop wird für Onlinehändler häufig zur Kostenfalle. Denn viele Produkte dürfen nur angeboten werden, wenn bestimmte Voraussetzungen oder Informationspflichten erfüllt sind.

So dürfen gemäß § 22 a Abs. 2 StVZO Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht zur Verwendung im Geltungsbereich der Verordnung nur angeboten werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.

So bot ein Verkäufer im Internetauktionshaus eBay unter anderem Hauptscheinwerferlampen für Kraftfahrzeuge an. In einem Angebot wurden Scheinwerferlampen MTEC Cosmos Blue H7 55W angeboten und ausgeführt, dass es sich um Hauptscheinwerferlampen ohne Straßenzulassung handele und kein E-Prüfzeichen vorhanden sei. Dies mahnte ein Mitbewerber ab und rügte einen Verstoß gegen § 22 a Abs. 2 StVZO, da die Scheinwerferlampen nicht mit einem Prüfzeichen versehen waren. Mit Urteil vom 14.02.2012, 12 O 238/11, verurteilte das Landgericht Bochum den Onlinehändler zur Unterlassung des Verkaufs von Kraftfahrzeugbeleuchtungsartikeln, wenn diese nicht mit dem amtlich vorgeschriebenen Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Der Hinweis des Onlinehändlers, dass es sich um Hauptscheinwerferlampen ohne Straßenzulassung handele und kein E-Prüfzeichen vorhanden sei, sei unzureichend. Denn das Angebot befinde sich bei eBay in der allgemeinen Rubrik für Autoersatzteile. So müsse ein potentieller Kunde zunächst davon ausgehen, ein Ersatzteil für den normalen Autobetrieb zu erwerben. Auch durch die Gestaltung des Angebots sei es ohne weiteres möglich, dass der Kunde unmittelbar auf den Button „Sofort-Kaufen“ klickt, ohne die weiteren Hinweise noch zu lesen.

Und wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese Abmahnung hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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