Abmahnung Krings, Krebs & Kollegen für Monika Stolzenberg wegen Verwendung von Fotos

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Frau Monika Stolzenberg aus Hückelhoven vor. Frau Monika Stolzenberg wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen aus Heinsberg. In der Abmahnung lässt Frau Monika Stolzenberg durch die Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen vorwerfen, im Internet für ein Angebot ohne Zustimmung ein Foto der Frau Monika Stolzenberg verwendet zu haben, welches Frau Stolzenberg selbst angefertigt hat.

In der Abmahnung fordern die Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren fordern die Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen auf, eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 300,00 EUR und Anwaltskosten in Höhe von 651,80 EUR, insgesamt also 951,80 EUR für die Verwendung eines einfachen Produktfotos zu bezahlen.

Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung:

Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann sogar ein Schuldeingeständnis darstellen. Im konkreten Fall musste sogar abgeraten werden, die der Abmahnung beigefügte Erklärung zu unterzeichnen. Diese war dringend abzuändern. Lassen Sie sich daher zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes:

Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, wo, wofür und wie lange das Foto und wie viel Fotos verwendet wurden. Die ungünstige Berechnung des Schadensersatzes auf Grundlage der Tabelle der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) ist nicht zwingend, insbesondere nicht bei Verwendung von Fotos im privaten Bereich oder für einfache Produktbilder, die in eigener Regie angefertigt wurden. Lassen Sie auch hier prüfen, ob der Schadensersatzbetrag richtig berechnet wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Rechtsprechung.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts (unerlaubter Verwendung und Fotos) kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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