Die Aussage „letztmalige Verlängerung“ ist irreführend,…

…wenn ein Goldankäufer im Rahmen von Aktionswochen den Ankauf von Edelmetallen anbietet und dabei angibt, dass es sich hierbei um die letzte Verlängerung handelt, wenn die selbe Werbung in der nächsten Woche wieder erscheint (LG Düsseldorf, 38 O 37/08).

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