Exakte Gewichtsangabe bei Schmuckstück ist eine Zusicherung….

… und berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, so dass der Verkäufer den Kaufpreis zurück zahlen muss, obwohl er die Gewährleistung ausgeschlossen hat (AG Garmisch-Partenkirchen, 5 C 646/07).

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