Keine Haftung des Pfandleihers bei öffentlicher Versteigerung eines PKW bei Mängel!

Der Pfandleiher haftet nur, wenn er arglistig handelt. Es ist allerdings ein Unterschied, ob ein Sachverständiger nach Unfallspuren sucht, oder ob ein Angestellter eines Pfandhauses das Fahrzeug betrachtet, um den Verwertungserlös zu schätzen (AG Krefeld, 78 C 284/05).

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