Der Verkäufer muss die mangelhafte Ware beim Käufer abholen. Dort übergibt der Käufer dem Verkäufer die mangelhafte Kaufsache und zeitgleich der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis. In der Praxis wird die mangelhafte Sache zurück geschickt und der Kaufpreis überwiesen (siehe Rechtsprechung).
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