Die Bewertung “lieber ohne Kommentar, bevor ich ausfallend werde”….

… ist eine bei ebay zulässige Bewertung und muß nicht entfernt werden. Die Bewertung ist nicht ehreverletzend, sie ist keine unsachgemäße Schmähkritik und auch kein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot (AG Nordhorn, AZ 3 C 1808/08).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert