Gefahr für „Privatverkäufer“ bei eBay: Umsatzsteuerpflicht!

Fast jeder verkauft seine nicht mehr benötigten Sachen über eBay & Co. Oft (unbemerkt und schleichend) wird dabei die Schwelle zum gewerblichen Handeln überschritten. In dem Moment, wo diese Schwelle überschritten ist, muß der Verkäufer bestimmte Spielregeln einhalten. Andernfalls droht die Gefahr einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Eine ganz neue Gefahr könnte künftig auch von den Finanzämtern drohen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch private Auktionen auf Internetplattformen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen mit der Folge, dass aus den Verkaufserlösen der Umsatzsteueranteil herausgerecht und an das Finanzamt abgeführt werden muß. Eine derartige Umsatzsteuerpflicht bestätigte dasFG Baden-Württemberg mit Urteil vom 22.09.2010, Az 1 K 3016/08 (Anmerkung: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision ist anhängig beim BFH). Der betroffene Verkäufer hatte über einen längeren Zeitraum jede Menge Artikel verkauft und dabei jährliche Umsätze zwischen 20.000,00 EUR und 30.000,00 EUR erzielt. Das, so das Gericht, seinen Beträge, die deutlich über dem Grenzbetrag liegen, bis zu dem die sog. Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG zur Anwendung komme und  Umsatzsteuer in der Regel nicht bezahlt werden müsse.

Hinweis:

Überprüfen Sie Ihre Verkauftätigkeit bei eBay & Co. Möglicherweise überschreitet Ihre Verkaufstätigkeit die Schwelle zum gewerblichen Handeln. Sollte dies der Fall sein, drohen nicht nur wettbewerbsrechtliche, sondern auch markenrechtliche Abmahnungen.

Sollte Sie jedoch als privater Verkäufer eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, ist genau püfen, ob Ihr Verkaufstätigkeit tatsächlich geweblicher Natur ist. Diesbezüglich ist die Rechtsprechung sehr uneinheitlich. Deswegen ist es sicherlich empfehlenswert, wenn Sie diese Fragen von einem Rechtsanwalt beantworten lassen, der schwerpunktmäßig im Wettbewerbsrecht tätig ist.

Für weitere Nachfragen können Sie sich natürlich auch gern an mich wenden.

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