Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Tele München Fernseh GmbH „Shutter Island“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft aus München vor. Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wird vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München. In dem Abmahnschreiben wird vorgeworfen, für das illegale Angebot zum Herunterladen von dem urheberrechtlich geschützten Film „Shutter Island“ über die Tauschbörse bittorrent verantwortlich zu sein. In der vorliegenden Angelegenheit habe das zuständige Landgericht den Fall geprüft, eine offensichtliche Rechtsverletzung bejaht und dem Provider des Abgemahnten die Auskunftserteilung über Name und Anschrift des Internetinhabers ausdrücklich gestattet. Es stehe damit fest, dass über den Anschluss des Abgemahnten der fragliche Film illegal zum „Tausch“ abgeboten wurde. In dem Abmahnschreiben wird aufgefordert, eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit dem aktuellen Datum zu versehen, zu unterzeichnen und unverzüglich im Original zurückzuschicken. Außerdem wird aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 956,00 EUR (506, 00 EUR Rechtsanwaltskosten und 450,00 EUR Schadensersatz) zu bezahlen.

Es kann nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung zu unterschreiben. Insbesondere soll sich der Abgemahnte darin verpflichten, sämtliche Werke der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft nicht zu verwerten, obwohl in der Abmahnung nur die Verwertung des Film „Shutter Island“ vorgeworfen wird. Hierbei ist insbesondere zu bedenken, dass eine einmal unterzeichnete Erklärung grundsätzlich 30 Jahre gültig.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier vorab per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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