Abmahnung Kornmeier & Partner für EMI Music David Guetta

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln vor. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt.

In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, die Tonaufnahme „Where Them Girls At“ des Künstlers David Guetta auf German Top 100 Single Chart Container anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird aufgefordert, die betreffende Datei unverzüglich von dem Computer zu entfernen und die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zurückzusenden.

In der Abmahnung bieten die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner im Vergleichswege an, den Ersatzanspruch sowie den Anspruch auf Erstattung aller erforderlichen Aufwendungen mit einer einmaligen Pauschalzahlung in Höhe von 450,00 EUR zu erledigen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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