Erfahrungsbericht über den Treppenhochstuhl Tripp Trapp der Firma Stokke

Bei uns zu Hause besitzen wir einen Treppenhochstuhl Tripp Trapp der Fa. Stokke und ein Treppenhochstuhl eines anderen günstigeren Herstellers. Beide Stühle sind keine drei Jahre alt und täglich im Gebrauch unserer Kinder.

Der Original Tripp Trapp schreckt als erstes mal durch seinen hohen Preis ab. Das zusätzliche Zubehör das erworben werden muss um ein Kleinkind ab ca. 8 Monaten hineinzusetzen wie z.B. Bügel, Lehne, Stoffbezug, kostet noch mal zusätzlich.

Der andere Treppenhochstuhl hat etwas mehr wie 1/3 des Tripp Trapps. Dieser beinhaltet jedoch bereits den Bügel und wer auf eine Sonderaktion wartet bekommt auch noch die Polster dazu.

Beide Sitze haben einen entfernbaren Sicherheitsbügel der einen sicheren Halt vor dem Herausrutschen bietet. Der Tripp Trapp bietet zusätzlich einen Sitzverkleinerer in Form einer zusätzlichen Lehne an. Hier haben wir bei beiden Kindern natürlich den Komfort und die optimale Sitzhaltung des Tripp Trapps für beide Kinder genutzt solange sie noch sehr klein waren. Da der andere Stuhl für die Kinder am Anfang der Sitzperiode keinen Halt bot.

Auch nach der Entfernung der zusätzlichen Lehne, ist der Tripp Trapp sehr ergonomisch. Die Kinder haben eine aufrechte Haltung. Bei dem anderen Treppenhochstuhl ist die Lehne leider schlecht geformt so dass ein richtiges Anlehnen gar nicht möglich ist. Hier natürlich der erste große Pluspunkt für den Tripp Trapp.

Beide Stühle sind gleich groß und haben zwei feststellbare Platten. Die eine Platte dient zum sitzen, die andere zum Abstellen der Füße.

Die Optik ist sehr ähnlich auf den ersten Blick. Leider mussten wir jedoch feststellen, dass der billigere Stuhl oft eine Stolperfalle darstellt. Beim Tripp Trapp stehen die Stollen des Stuhles soweit heraus, dass sie mit der Oberkante der Sitzlehne fast in einer Linie liegen. Bei den Vergleichsmodell gehen die Stollen diagonal vom Sitz auf den Boden und sind damit in einer höheren Position.

Die Stühle machen auf den ersten Blick beide einen sehr robusten und gut verarbeiteten Eindruck. Erst nach längerem Gebrauch stellen sich die qualitativen Unterschiede beider Stühle heraus. Bei dem günstigeren Hersteller hat sich allein nach dem Gebrauch von knapp einem ¾ Jahr die Sitzplatte gelöst. Die Sitzplatte besteht aus mehreren Lagen Holz und die oberste Schicht hat sich an manchen Stellen gelöst.

Auch bei der Benutzung durch einen Erwachsenen, was selten vorkommt aber dennoch nicht vermeidbar ist, zeigt der Tripp Trapp hochwertige Materialverarbeitung. Der billige Stuhl neigt hier zum durchbiegen der Sitzplatte und auch der Stuhl selbst gibt dem Gewicht. Der Tripp Trapp hingegen, lässt sich das Gewicht eines Erwachsenen nicht anmerken.

Mein persönliches Fazit ist:

Die Qualität die der Tripp Trapp bietet ist sein Geld wert und ich würde ihn jederzeit wieder kaufen.

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2 Kommentare:

Liebe Frau Grumer, die Erfahrungen, die Sie mit dem Kinderhochstuhl Tripp Trapp des norwegischen Möbelunternehmens Stokke und einer Nachahmung gemacht haben, kann ich bestätigen. Ich hatte auch mal Gelegenheit, beide Modelle zu „testen“. Zunächst hat mich die Schlichtheit und die unaufdringliche Eleganz des Kinderhochstuhls Tripp Trapp bestochen. Zudem ist er stabil und auch für Erwachsene zum Sitzen geeignet. Ganz schlimm fand ich bei der Nachahmung, dass man ständig über die weit in den Raum stehenden Stollen gestolpert ist. Sehr grenzwertig. Auf jeden Fall ist der Preisunterschied gerechtfertigt.

Aber was anderes, wussten Sie, dass der Kinderhochstuhl Tripp Trapp bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens vor dem BGH war, genauer gesagt Nachahmungen des Markenproduktes. Und deswegen finde ich, dass Ihr Erfahrungsbericht hier sehr gut her passt. Es ging nämlich um Marken- und Wettbewerbsrecht. In dem Rechtsstreit ging es um Folgendes: Onlinehändler boten bei eBay Nachahmungen des Kinderhochstuhls Tripp Trapp an und beschrieben diese mit „ähnlich“ oder „wie“ „Tripp Trapp“ oder „Stokke“. Die Firma Stokke verlangte von eBay Unterlassung der Präsentation von Auktionen oder Verkaufsangeboten dieser Art. Allerdings ohne Erfolg. Der BGH ist in seinem Urteil vom 22.07.2010, I ZR 139/08, davon ausgegangen, dass eBay weder Täter, Teilnehmer noch Störer der von Dritten (möglicherweise) begangenen Markenrechtsverletzungen ist. Hauptsächlich kam es darauf an, ob ebay zumutbare Prüfungspflichten im Hinblick auf markenrechtsverletzende Produktangebote verletzt hat. Insofern war ausreichend, dass eBay mit Hilfe des VeRI-Programms Markeninhabern ermöglicht, Angebote herauszufiltern und selbst zu prüfen, ob ein Markenrechtsverstoß vorliegt oder nicht. Nach Ansicht des BGH war nicht einzusehen, warum eBay diese Arbeit einem Markeninhaber abnehmen sollte, zumal der Markeninhaber viel zuverlässiger beurteilen kann, ob sein Produkt nachgeahmt wurde oder nicht.

Hallo

Tripp-Trapp war ja mal ein guter Hochstuhl. Jahrlang wurde als Testsieger Stiftung Warentest geworben. Dieses Testurteil wurde für Stokke Tripp-Trapp 2013 entzogen,weil die Alte Version mit Brustbügel getestet wurde, die es nicht mehr gibt. Stokke überzieght alle Wettbewerber mit Klagen und irren Streitwerten, sodas ein richtiger Wettbewerb nicht entsehen kann. Selbst mit Din Vorschriften nimmt man es nicht so genau. Immer noch nach dem alten Modell wird geworben. Wohl weil der Tripp-Trapp mit dem Plastkiteil die neue Din nicht erfüllen wird.
Der Stuhl ist schön ohne zweifel, aber das wird auch gnadenlos ausgenutzt. ZB kauft Stokke den Stuhl in RO ein für ca 30 Euro. !! VK 145,– ist doch ein sehr schöne Spanne. Der Handel zahlt 107-110 Euro ! mit diesen Spannen kann man sich die teuersten Anwälte beschäftigen. Es gibt besser auf dem Markt und günstigere und Qualitätsmäßig genau so gute. Wenn man sich die Bewertungen im Netz anschaut immer 5 Sterne. ? Die schreibt man wohl alle selbst. Selbst Teste gemacht im Netzt mit schlechteren Bewertungen, diese werden einfach raus gefiltert. Monopol ist halt ein Monopol .