Abmahnung K & L Bürotechnik GmbH durch Rechtsanwalt Sebastian Link

Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma K & L Bürotechnik GmbH, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Sebastian Lenz aus Frankfurt/Oder, vor. Die Firma K & L Bürotechnik GmbH wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Sebastian Link aus Bremen.

In der Abmahnung lässt die Firma K & L Bürotechnik GmbH durch Rechtsanwalt Sebastian Link das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Bürobedarf.

In der Abmahnung wird gerügt:

  • Fehler in der Widerrufsbelehrung
  • Unwirksame allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Verstoß gegen die PAngV

In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Sebastian Link zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in der Erklärung aufgeführte Verpflichtungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR vor.

Des Weiteren soll sich der Abgemahnte verpflichten, die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Für die abgemahnten Verstöße setzt Rechtsanwalt Sebastian Link einen Gegenstandswert in Höhe von 20.000,00 EUR fest und fordert Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 859,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).

Es konnte nicht empfohlen werden, die der Abmahnung von Rechtsanwalt Sebastian Link beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne Änderung zu unterzeichnen.

Allgemeiner Hinweis: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Reichen Sie die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls droht die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel beraten.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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