Abmahnung wegen Verkauf von e-Zigaretten und Liquids wegen Markenrechtsverletzung

Elektronische Zigaretten erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Als Vorteile werden genannt:

  • Keine Geruchsbelästigung durch stinkenden Qualm
  • Kein Feinstaub, Teer und sonstige krebserregenden Chemikalien
  • Kein Rauch – nur Dampf
  • Angenehmes Tabakaroma
  • Die Haut und der Geschmacksinn normalisieren sich
  • Kein lästiger Raucherhusten
  • Keine Gewichtszunahme
  • Viel günstiger als normale Zigaretten.

Und so bieten immer mehr Händler auch elektronische Zigaretten nebst Zubehör an, insbesondere auch in Online-Shops. Um die Geschmacksrichtungen der Liquids für die elektronische Zigarette zu beschreiben, verwenden Online-Händler sehr häufig Markennamen oder sonstige geschützte Bezeichnungen, zum Beispiel Peter Steyvesant, Davidoff, Camel, Champagner oder ähnliche Bezeichnungen. Es geht darum dem Kunden mitzuteilen, welcher bekannten Marke das angebotene Liquid ähnelt, damit der Kunde eine Vorstellung vom Geschmack erhält.

Achtung: Erhebliche Abmahngefahr!

Die Beschreibung von Liquids für elektronische Zigaretten unter Verwendung einer geschützten Bezeichnung – auch Herkunftsbezeichnung –  kann abgemahnt werden. Eine derartige Beschreibung kann sowohl gegen das Markenrecht, als auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Gerade markenrechtliche Abmahnungen gehen mit erheblichen Kosten einher. So kann ohne weiteres der Gegenstandswert für eine markenrechtliche Abmahnung eines führenden Markenrechtsinhabers 200.000,00 EUR betragen. Dies führt zu Abmahnkosten in Höhe von 2.744,00 EUR (1,5 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale). Hinzu kommen je nach Fallkonstellation Schadensersatzforderungen für die unzulässige Verwendung der geschützten Bezeichnungen.

Verhalten beim Zugang einer Abmahnung!

  • Nehmen Sie die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter.
  • Halten Sie unbedingt die gesetzten Fristen ein.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert