Abmahnung WeSaveYourCopyrights für Goeckede Gruhnwald Komlew wegen Our Generation

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Herren Sebastian Goeckede, Sven Gruhnwald und Alexander Komlew vor. Die Herren Sebastian Goeckede, Sven Gruhnwald und Alexander Komlew werden anwaltlich vertreten durch WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt. In der Abmahnung lassen die Herren Sebastian Goeckede, Sven Gruhnwald und Alexander Komlew durch WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorwerfen, die urheberrechtlich geschützte Tonaufnahme „Our Generation“ (Rocco & Bass-T) über den Internetanschluss des Abgemahnten anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird im Interesse einer einvernehmlichen außergerichtlichen Streitbeilegung angeboten, die Angelegenheit im Wege eines Vergleichs zu erledigen und zwar durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Original (Formulierungsvorschlag anbei) und Überweisung eines pauschalen Einigungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Lassen Sie sich zuerst beraten und überprüfen, ob und in welchem Umfang die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Selbst wenn Sie den gerügten Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden. Überweisen Sie auch nicht einfach und unverlangt einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an die gegnerischen Anwälte. Die Voraussetzungen des so genannten 100,00 EUR Paragrafen (97 a II UrhG) liegen nach derzeitigem Stand der herrschenden Rechtsprechung nicht vor.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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