Achtung Kostenfalle: Formular zur Erfassung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Aktuell hat ein Betroffener ein Schreiben mit der Aufforderung zur Erfassung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorgelegt. Absender des Formulars ist das Europäische Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. In dem Formular wird der Empfänger aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist die in dem Formular voreingetragenen Angaben zu seinem Unternehmen zu überprüfen und durch Unterschrift die Richtigkeit der Daten zu bestätigen. Unter Punkt 09 besteht die Möglichkeit, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einzutragen bzw. eine solche Nummer zu beantragen.

Im Kleingedruckten oberhalb der Tabelle steht unter anderem geschrieben:

„Die Erfassung Ihrer Unternehmensdaten in USt-IdNr.org ist eine freiwillige, nicht-amtliche, kostenpflichtige Eintragung […]. Die Veröffentlichung erfolgt für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Gebühr beträgt 890,00 EUR pro Jahr und ist 14 Tage nach Eintragung und Rechnungsstellung im Voraus zu entrichten. Der Auftrag zur Eintragung verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird […].“

Wichtiger Hinweis:

Es muß dringend davor abgeraten werden, dieses Formular auszufüllen und zu unterschreiben. Es handelt sich um eine Kostenfalle. Es ist unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten erforderlich oder geboten, dieses Formular auszufüllen und/oder bei der angegebenen Stelle eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Es geht lediglich darum, einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen und Kasse zu machen.

Wenn Sie das Formular unterschrieben und in der Folgezeit eine Rechnung erhalten haben, dann gehen Sie wie folgt vor:

  • Nicht bezahlen
  • Vertrag kündigen, auch fristlos
  • Abgegebene Erklärung anfechten (Angabe von Gründen nicht erforderlich)
  • Forderung widersprechen
  • Weitergabe der personenbezogenen Daten an die SCHUFA widersprechen

Diese Erklärungen sollten unverzüglich abgegeben werden. Ein Widerruf der abgegebenen Erklärung ist nicht möglich, da ein Widerrufsrecht nur einem Verbraucher zusteht.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie zur Abwehr dieser Forderung anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne anrufen (02154/605904). Durch diese erste Kontaktaufnahme kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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