Abmahnung KLAKA Rechtsanwälte wegen der Verwendung des Begriffs Champagner

Es liegen markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne aus Epernay/Frankreich, vor. Das Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne wird anwaltlich vertreten durch die KLAKA Rechtsanwälte aus München. Gegenstand der Abmahnungen ist die unzulässige Verwendung des Begriffs „Champagner“ für Aromen beim Handel im Internet. In der Abmahnung wird dargelegt, dass durch die Verwendung der Bezeichnung „Champagner“ die Rechte an der qualifizierten geografischen Herkunftsangabe und geschützten Ursprungsbezeichnung „Champagne“ verletzt werden.

Mit der Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte werden Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht. So fordern die KLAKA Rechtsanwälte in der Abmahnung auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Entwurf einer solchen Erklärung ist der Abmahnung beigefügt. Die geltend gemachten Abmahnkosten belaufen sich auf insgesamt brutto 2.118,44 EUR. (Gegenstandswert 100.000,00 EUR).

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko und sollten sehr Ernst genommen werden. Die Prüfung der Abmahnung sollte daher in professionelle Hände gelegt werden. Sofern der Vorwurf in der Abmahnung zutreffend ist, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärung sind regelmäßig zu weit gefasst. Vor Abgabe der Unterlassungserklärung muß zwingend das gerügte Verhalten eingestellt werden. Andernfalls drohen eine erneute Abmahnung und die Geltendmachung einer Vertragsstrafe. Lassen Sie sich im Zweifel umfassend beraten und beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung gesetzten Fristen. Andernfalls droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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