Abmahnung Winterstein für Union Harbour wegen der Marke George Gina & Lucy

Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Union Harbour Ltd. aus Hongkong vor. Die Firma Union Harbour Limited wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Winterstein aus Frankfurt. In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass die Firma Union Harbour Limited u. a. Inhaberin der deutschen Wortmarke „George Gina & Lucy“ und der Gemeinschaftsmarke „Löwen“ ist. In der Abmahnung lässt die Firma Union Harbour Limited durch die Rechtsanwälte Winterstein vorwerfen, über eBay ein Produkt veräußert zu haben, welches unter Verstoß gegen das Markenrecht das Kennzeichen „George Gina & Lucy“ und den als Wortbildzeichen geschützten „Löwen“ trägt (Verkauf eines Plagiats).

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Winterstein werden Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche geltend gemacht. Der Abgemahnte wird aufgefordert, die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzusenden.  Weiter wird in der Abmahnung aufgefordert, Anwaltskosten in Höhe von 2.274,50 EUR (berechnet auf einem Gegenstandswert von 100.000,00 EUR) zu erstatten.

Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen

Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Dies liegt zum einen an den hohen Gegenstandswerten. (100.000,00 EUR aufwärts). Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung des Kennzeichens. Dann ist es grundsätzlich so, dass den Abmahnungen vorgefertigte Unterlassungserklärungen beigefügt sind. Der Abgemahnte wird regelmäßig aufgefordert, diese Erklärung zu unterschreiben. Hiervor muß jedoch abgeraten werden. Sofern der gerügte Verstoß vorliegt, sollte die Erklärung auf das erforderliche Minimum beschränkt werden.

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer

Auch Privatverkäufer werden häufig markenrechtlich abgemahnt. Hier ist vor allem zu prüfen, ob ein Handeln im geschäftlichen Bereich vorliegt.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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