Abmahnung Daniel Sebastian für DigiRights Administration wegen der Tonaufnahme „Scary Movie 5“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt vor. Die Firma DigiRights Administration GmbH wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin. In der Abmahnung lässt die Firma DigiRights Administration GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorwerfen, über den Internetanschluss des Abgemahnten den Tonträger „Scary Movie 5 (Original Motion Picture Score)“, welches im gleichnamigen Filmwerk „Scary Movie 5“ enthalten ist, durch das Verwenden einer Internettauschbörse anderen Nutzern dieser Tauschbörse weltweit zugänglich gemacht zu haben. In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Abmahnung ist ein Vordruck einer solchen Unterlassungserklärung beigefügt. In der Abmahnung bietet Rechtsanwalt Daniel Sebastian an, durch Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 1.250,00 EUR alle Ansprüche als abgegolten zu betrachten. Auch diesbezüglich ist der Abmahnung ein Vergleichsangebot zur Unterzeichnung beigefügt.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Außerdem gibt es immer mehr Sachverhaltsvarianten, bei denen der abgemahnte Anschlussinhaber nur begrenzt oder gar nicht haftet. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es sollte daher auch das der Abmahnung beigefügte Vergleichsangebot nicht unterschrieben werden. Lassen Sie sich von einer spezialisierten Anwaltskanzlei umfassend beraten und vertreten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts und Filesharings kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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