Abmahnung Reichelt Klute Aßmann für Koch Media wegen dem PC-Spiel „Saint Row IV“

Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Koch Media GmbH aus Höfen/Österreich. Die Firma Koch Media GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann aus Hamburg. In der Abmahnung wirft die Firma Koch Media GmbH durch die Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann eine Urheberrechtsverletzung am dem Computerspiel „Saint Row IV“ vor. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann wird aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben und zur Abgeltung aller Ansprüche einen Pauschalbetrag in Höhe von 800,00 EUR zu überweisen.

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Außerdem gibt es immer mehr Sachverhaltsvarianten, bei denen der abgemahnte Anschlussinhaber nur begrenzt oder gar nicht haftet. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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