Ebay-Verkäufer muß Hackingangriff auf sein Mitgliedskonto beweisen!

In der Realität kommt es tatsächlich vor, dass eBay-Konten gehackt werden und über diese betrügerische Käufe oder Verkäufe getätigt werden. Mitunter ist es aber nicht ausgeschlossen, dass derartige Hackingangriffe nur vorgetäuscht werden, um ein ungünstiges Geschäft zu begraben. Grundsätzlich stellt sich in diesen Konstellationen die Frage, wer der beteiligten Parteien – Käufer oder Verkäufer – den Hackingangriff beweisen muß.

Mit dieser Frage beschäftigte sich das LG Coburg mit Urteil vom 29.04.2014, 21 O 135/13. Die Klägerin des Rechtsstreits hatte über eBay ein Porsche Carrera zum Preis von 36.000,00 EUR von der Beklagten gekauft. Der Porsche war im Angebot in allen Einzelheiten beschrieben. Das Problem war, dass ein vergleichbares Model 53.000,00 EUR kostete und insofern der Porsche bei eBay ein echtes Schnäppchen war. Die Verkäuferin lieferte den Porsche nicht und gab an, das Angebot so nicht aufgegeben zu haben sondern Opfer einer Pishingattacke geworden zu sein, denn tatsächlich stehe der Porsche gar nicht zum Verkauf. Das Gericht verurteile die Verkäuferin auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe der Differenz des Kaufpreises und des Marktpreises.

Nach Ansicht des Gerichts hätte die Verkäuferin die Pishingattacke beweisen müssen. Dies ist ihr nicht gelungen. Zunächst hatte Sie behauptet, den Vorfall bei der Polizei angezeigt zu haben. Aber auch dies konnte sie schließlich nicht nachweisen. Deshalb ging das Gericht davon aus, dass die Verkäufern (die Beklagte im Prozess) das eBay-Angebot zu verantworten hatte. Da die Verkäuferin trotz Abschluss eines Kaufvertrages den Porsche nicht lieferte, musste sie Schadensersatz bezahlen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie als Käufer oder Verkäufer Probleme mit Ihrem Handel bei eBay haben, dann lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten. Die Kanzlei berät und vertritt Sie gerne bundesweit.

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