Abmahnung Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox wegen „Bones – The Lady On The List“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH aus Frankfurt vor. Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München. In der Abmahnung lässt die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer vorwerfen, den urheberrechtlich geschützten Film „Bones – The Lady on The List (Bones – Ein Vorbild als Vogelfutter)“ weltweit allen Nutzern der Tauschbörse edonkey zum Herunterladen angeboten zu haben. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 519,50 EUR zu bezahlen (350,00 EUR Schadensersatz und 169,50 EUR Rechtsanwaltskosten).

Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Außerdem gibt es immer mehr Sachverhaltsvarianten, bei denen der abgemahnte Anschlussinhaber nur begrenzt oder gar nicht haftet. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden.

Wichtiger Hinweis zu den Rechtsanwälten Waldorf Frommer:

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind entgegen anders lautender Hinweise in Internetforen sehr klagefreudig und setzen nicht selten regelmäßig kurz vor Ablauf der Verjährung der Forderungen ihre Ansprüche gerichtlich durch. Die in der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer geltend gemachten Ansprüche sollten daher auf jeden Fall Ernst genommen und nicht ignoriert werden.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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