Abmahnung Innung des Kraftfahrzeughandwerks Oberfranken durch JuS Rechtsanwälte

Privatverkauf AutoEs liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Innung des Kraftfahrzeughandwerks Oberfranken vor. Diese wird vertreten durch die JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner aus Augsburg. In der Abmahnung wird vorgewerfen, in den letzten Monaten eine größere Anzahl verschiedener Kraftfahrzeuge im Internet als Privatverkäufer angeboten zu haben, obgleich das Handeln gewerblicher Natur sei. Es wird aufgefordert, dieses Verhalten künftig zu unterlassen und eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Anwaltskosten in Höhe von 952,00 EUR brutto zu erstatten (Gegenstandswert 15.000,00 EUR).

Allgemeine Hinweise zur Rechtslage:

Wer über das Internet im großen Umfang über längere Zeit gleichartige Artikel anbietet, kann als gewerblicher Händler eingestuft werden. Gewerbliche Verkaufsangebote müssen als solche gekennzeichnet sein. Außerdem ist ein gewerblicher Händler verpflichtet, dem Verbraucher bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Ob die Schwelle zum gewerblichen Handeln überschritten ist, ist immer eine Frage des Einzelfalles. Beim Handel mit Kraftfahrzeugen ist diese Grenze schnell überschritten.

Allgemeiner Hinweis zu der Abmahnung:

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Innung des Kraftfahrzeughandwerks Oberfranken sollte sehr Ernst genommen und nicht ignoriert werden, da die Rechtsanwälte die Ansprüche nach Ablauf der gesetzten im Zweifel gerichtlich geltend machen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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