Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH aus Frankfurt. Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München. In der Abmahnung lässt die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vorwerfen, den Film „Best Exotic Marigold Hotel 2“ weltweit allen Nutzern im Internet zum Herunterladen angeboten zu haben. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von insgesamt 815,00 EUR (600,00 Schadensersatz und 215,00 EUR Anwaltskosten) zu bezahlen.
Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:
Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Außerdem gibt es immer mehr Sachverhaltsvarianten, bei denen der abgemahnte Anschlussinhaber nur begrenzt oder gar nicht haftet. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden.
Wie kann ich Ihnen helfen!
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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