Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag über PKW bei Mangel am Navigationsgerät?

Mangel am NavigationsgerätRechtsstreitigkeiten rund um das Objekt Gebrauchtwagen beschäftigen Gerichte täglich bundesweit. Dabei ist die konkrete Rechtsdurchsetzung des betroffenen Käufers mitunter nicht leicht. Nicht nur rechtlich muß viel beachtet werden. Auch die Frage, ob überhaupt ein Mangel vorliegt und wie dieser Mangel bewiesen werden kann, ist nicht immer einfach zu beantworten.

Das Oberlandesgericht Hamm musste mit Urteil vom 22.03.2016, 28 U 44/15, folgendem Rechtsstreit klären. Streitgegenstand war ein teurer Bentley, welcher nach Aussage des Käufers mit einem mangelhaften Navigationsgerät ausgestattet war. Es schlage falsche, bzw. nicht existente Wegführungen vor, so der Käufer. Und wer möchte schon einen teueren Bentley nachts im Rhein versenken. Der Verkäufer teilte mit, dass ein Fehler in der Grundprogrammierung der Software vorliege, welcher aber mit einer Aktualisierung Ende des Jahres behoben werden könne. Der Käufer wollte nicht so lange warten und kalgte zunächst auf Rücktritt vom Vertrag und nachdem er das gute Stück weiterverkauft hatte, auf Wertersatz in Höhe von 25.000,00 EUR, allerdings ohne Erfolg. Der Mangel am Navigationsgerät konnte bereits nicht bewiesen werden, weil das Auto weiterverkauft und für eine Begutachtung durch einen Sachverständigen nicht zur Verfügung stand. Der Mangel konnte daher nicht bewiesen werden.

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