Rechnung Mahnung von B2B Web Consulting wegen kostenpflichtiger Mitgliedschaft erhalten?

Abofalle B2B PortalDie B2B Web Consulting GmbH mit Sitz in Dortmund ist laut eigenen Angaben auf deren Internetseite eine kostenpflichtige Businessplattform und bietet ein umfangreiches Großhandelsverzeichnis für deutsche und weltweite Großhandelskontakte. Es ermöglicht die Suche nach zuverlässigen Großhändlern für den Wareneinkauf. Die Nutzung des Angebots ist laut Hinweis auf der Homepage ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB zulässig. Auf der Startseite („Home“) steht in der linken Spalte unter der Überschrift Hinweis:

„[….] Durch Drücken des Buttons „Jetzt anmelden“ entstehen Ihnen Kosten von 238,00 EUR zzgl. Mwst pro Jahr (12 Monate zu je 19,90 EUR) bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren.“

Wer sich als Nutzer auf dem Businessportal registriert, erhält in der Folgezeit eine Rechnung für das erste Vertragsjahr in Höhe von 284,17 EUR brutto. Wer die Rechnung Zahlungserinnerung und Mahnung nicht bezahlt, erhält in der Folgezeit eine weitere Zahlungsaufforderung mit der Überschrift „Gerichtlicher Mahnbescheid – Ankündigung“. In dem Schreiben wird neben dem Jahresbeitrag auch Mahngebühren (Mahnstufe 3), insgesamt nun 302,67 EUR verlangt. Es wird zudem mitgeteilt, dass im Falle der Nichtzahlung sofort ein Mahnbescheid über das Inkassobüro bei Gericht beantragt wird.

Wichtiger Hinweis:

Häufig melden sich Internetnutzer auf B2B-Portalen an, ohne die Kostenpflicht zu erkennen. Erst nach Erhalt der Rechnung wird ihnen bewusst, dass sie offensichtlich durch Anmeldung auf der Seite nach Vorstellung des Betreibers eine kostenpflichtige und zudem mehrjährige Mitgliedschaft abgeschlossen haben. Wie sich im oben beschriebenen Fall zeigt, sind die Kosten nicht unerheblich. Es sollte daher, auch unter Androhung eines gerichtlichen Verfahrens, die Kosten nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage bezahlt werden. Im Einzelfall ist zu mprüfen, ob eine Kostenpflicht überhaupt entstanden ist.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung solcher Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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