Abmahnung Sportclub Freiburg wegen unzulässigem Ticketverkauf im Internet

Es liegt eine Abmahnung des Sportclub Freiburg e.V. vor. In der Abmahnung wird vorgeworfen, über das Internetauktionshaus eBay Tickets für ein Fußballspiel des Vereins unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Sportclubs Freiburg angeboten zu haben. Der konkrete Vorwurf betrifft den Verkauf von Tickets zu überhöhlten Preisen. In der Abmahnung wird daher aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 500,00 EUR z bezahlen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung:

Die Abmahnung ist auf jeden Fall ernst zu nehmen. Wer diese ignoriert, riskiert nicht nur ein Gerichtsverfahren, sondern im Falle einer Mitgliedschaft auch den zwangsweisen Austritt aus dem Verein und ein künftiges Stadionverbot. Es ist aber auch prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die ATGB vorliegt. Die Sachlage kann sehr unterschiedlich sein. Jedenfalls sollte der Abgemahnte unter Zurückstellung seiner eigenen subjektiven Meinung die Prüfung der Sach- und Rechtslage einer Person überlassen, die einen nötigen Abstand zu der Angelegenheit und die erforderliche Fachkenntnis besitzt. Selbst wenn der gerügte Verstoß vorliegt, sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen wegen Verstoß gegen Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Fußballvereinen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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