Gelegentlich melden sich hier Verbraucher und berichten, einen Mahnbescheid des JFC Julie GmbH Freizeitclub erhalten zu haben. Antragsteller ist die Firma JFC Julie GmbH Freizeitclub aus Kabelsketal. Hintergrund der mit dem Mahnbescheid geltend gemachte Forderung ist offensichtlich der Abschluss eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages und das daraus resultierende Honorar des JFC Julie GmbH Freizeitclubs. Die Gründe, warum die betroffenen Verbraucher das Vermittlungshonorar in der Vergangenheit nicht bezahlt haben, sind unterschiedlich. Die einen berichten von Vertragsreue, die anderen haben keine zu ihrem Profil passenden Partner vermittelt bekommen, anderen haben in eigener Regie den Partner fürs Leben gefunden. Es stellt sich in all diesen Situationen die Frage, ob der Adressat des Mahnbescheides die Forderung bezahlen muß oder ob sich ein Widerspruch/Einspruch gegen die Forderung lohnt. Zu Grunde zu legen ist dabei immer die ursprüngliche Vertragssituation.
Zur rechtlichen Situation:
Regelmäßig haben Partnerschaftsvermittlungsverträge eine bestimmte Vertragslaufzeit. Die Kündigung des Vertrages vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist daher nur eingeschränkt möglich. Ein Widerruf ist je nach Sach- und Rechtslage und Ausgestaltung der Verträge ebenfalls in Betracht zu ziehen. Unter Berücksichtigung der konkreten Sach- und Rechtslage ist daher zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der abgeschlossene Partnerschaftsvermittlungsvertrag gekündigt oder widerrufen werden kann. Auch eine Anfechtung oder Aufhebung des Vertrages kann je nach Sach- und Rechtslage erwogen werden.
PraxisTipp:
Der Partnerschaftsvermittlungsvertrag kommt in Normalfall durch Unterzeichnung von Vertragsunterlagen zu Stande. Unterschreiben Sie daher nie vorschnell einen Partnerschaftsvermittlungsvertrag, sondern überdenken Sie den Abschluss des Vertrages und besprechen Sie sich mit einer Vertrauensperson. Sollten Sie dennoch am Ort der Beratung Unterlagen unterschrieben und in der Folgezeit Vertragsreue bekommen haben, lassen Sie die Möglichkeiten der Aufhebung des Vertrages prüfen.
Wie kann ich Ihnen helfen:
Wenn Sie in eine vergleichbare Situation geraten sind, dann nehmen Sie im Zweifel so schnell wie möglich telefonisch unsere Hilfe in Anspruch. Wir prüfen für Sie, ob und wie Sie sich von dem Partnerschaftsvermittlungsvertrag lösen können. Rufen Sie uns unter der Nummer 02154/605904 an (auch am Wochenende und außerhalb der Bürozeiten). Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit. Durch das Erstgespräch entstehen noch keine Anwaltskosten.
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