Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG aus Unterföhring vor. Die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die JBB Rechtsanwälte aus Frankfurt. Es wird mitgeteilt, dass die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG einer der größten deutschen Anbieter von Pay-TV-Fernsehprogrammen sei. Das Angebot enthalte u. a. die Live-Übertragung sei weit überwiegenden Anzahl der Spiele der Fußball-Bundesliga. Zur Nutzung des Angebots ist der Abschluss eines Lizenzvertrages erforderlich. Diesbezüglich lassen die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG regelmäßig Kontrollen durchführen. In der Abmahnung wird nun gerügt, dass es zur öffentlichen Ausstrahlung eines Fußballspieles kam, ohne dass für den Standort ein Vertrag geschlossen wäre, der die notwendigen Nutzungsrechte einräumt. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz in Höhe der entgangenen Lizenzeinnahmen, alternativ der Abschluss eines Vertrages unter Reduzierung der Schadensersatzforderung.
Wichtiger Hinweis
Es muß zunächst dringend empfohlen werden, die Abmahnung ernst zu nehmen und diese nicht zu ignorieren. Im Fall der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche werden sich die Kosten erheblich erhöhen. Allerdings sollte die der Abmahnung beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung so nicht unterschrieben werden. Die Erklärung sollte zur Vermeidung von Kostennachteilen abgeändert werden (so genannte modifizierte Unterlassungsverpflichtungserklärung).
Wie kann ich Ihnen helfen!
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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