Zahlungsaufforderung der Credit Collection Factoring s.r.o. für die Mulpor Company S.A. erhalten?

Betroffen von dieser Fallkonstellation sind Unternehmen, welche in den vergangenen Jahren ein von der Firma Mulpor Company S. A. (International Fairs Directory) zugesandtes Formular zum Eintrag von Unternehmensdaten in das Onlinebranchenbuch Internation Fairs Directory unterzeichnet und in der Folgezeit die jährlich hierfür angefallenen Kosten (pro Jahr 1.212.00 EUR) nicht bezahlt haben. In diesem Zusammenhang hat nun ein Betroffener eine Zahlungsaufforderung der Credit Collection Factoring s.r.o.  mit Sitz in Prag zur Prüfung vorgelegt. In dem Schreiben wird zunächst der Forderungsfall dargelegt und der offene Gesamtbetrag erwähnt. Es wird sodann angeboten, nach Zahlung des bis dato offenen Betrages (kapp 4.000,00 EUR) auf die Gebühr für das noch offene Vertragsjahr zu verzichten. Weiter wird darauf hingewiesen, dass dem Vertrag urugayisches Recht zugrunde liegt und im Falle eines Rechtsstreits mit ungefähren Kosten in Höhe von 11.000,00 EUR zu rechnen ist.

Wichtiger Hinweis:

Nach hier vertretener Ansicht bestehen Zweifel, ob ein kostenpflichtiger Vertrag über einen dreijährigen Branchenbucheintrag überhaupt zustande gekommen ist. Es kann auch nicht die Ansicht geteilt werden, dass dem Vertrag urugayisches Recht zugrunde liegt. Darüber hinaus können weitere Einwände gegen die Forderung erhoben werden. Der betroffene Unternehmer sollte daher nicht vorschnell Zahlungen leisten, insbesondere auch keine reduzierten Zahlungen, um einen möglichen Rechtsstreit nach urugayischen Recht zu vermeiden. Lassen Sie den gesamten Vorgang prüfen und sich ausführlich beraten. Lesen Sie zu Mulpor Company S.A. auch diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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