Abmahnung Verband bayrischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e. V.

Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbandes bayrischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. mit Sitz in Augsburg vor. In der Abmahnung wird vorgeworfen, in den letzten Monaten eine größere Anzahl verschiedener Kraftfahrzeuge im Internet als Privatverkäufer angeboten zu haben, obgleich das Handeln gewerblicher Natur sei. Es wird aufgefordert, dieses Verhalten künftig zu unterlassen und eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Aufwandsentschädigung in Höhe von 296,31 EUR brutto zu erstatten.

Hinweise zur Rechtslage:

Wer über das Internet im größeren Umfang über längere Zeit gleichartige Artikel anbietet, kann als gewerblicher Händler eingestuft werden. Gewerbliche Verkaufsangebote müssen als solche gekennzeichnet sein. Außerdem ist ein gewerblicher Händler verpflichtet, dem Verbraucher bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Ob die Schwelle zum gewerblichen Handeln überschritten ist, ist immer eine Frage des Einzelfalles. Beim Handel mit Kraftfahrzeugen ist diese Grenze schnell überschritten. Die Rechtsprechung setzt diese Hürden niedrig an.

Hinweise zu der Abmahnung:

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbandes bayrischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. sollte sehr Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Wird eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben, droht nach Ablauf der gesetzten Frist im Zweifel eine gerichtliche Unterlassungsklage. Die dadurch entstehenden Kosten sind nochmals erheblich höher als die in der Abmahnung geltend gemachten Kosten. Wichtig ist aber auch, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell zu unterschreiben. Im hier beschriebenen Fall war es erforderlich, die Unterlassungserklärung auf ein gebotenes Maß abzuändern. Lassen Sie sich hier im Zweifel beraten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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